Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pachten

pachten

, v.
I etwas in Pacht (III) nehmen, einen Pachtvertrag schließen; gepachtete Jahre Zeitraum, für den ein Pachtvertrag gilt
II schätzen, taxieren, den Anteil an Lasten festlegen
III etwas beschlagnahmen, pfänden