Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachtfrucht

Pachtfrucht

, f.

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Naturalabgabe als (Teil der) Pacht (IV) 
  • der zollner zu E. hat mit gewalt zohl gefordert von unseren rahmen, so zu K. in unseren busch gehauen. selbig thut auch der zu B. von den pachtfruchten 
    1659 SPantaleonUrb. 540
  • zehenden und pfaichtfrüchte 
    1698 KirchheimW. 222
  • muß das benoͤthigte mehl von denen pacht-fruͤchten ... zu unserer hofstatt ... geliefert werden
    1735 Moser,Hofr. I Beil. 133