Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachtfrucht
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pachten
Pächter
Pächterei
Pächterin
pächterisch
Pächtersrecht
Pachteven
Pachtferken
Pachtfrau
pachtfrei
Pachtfrucht
, f.
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Naturalabgabe als (Teil der) Pacht (IV)
- der zollner zu E. hat mit gewalt zohl gefordert von unseren rahmen, so zu K. in unseren busch gehauen. selbig thut auch der zu B. von den pachtfruchten1659 SPantaleonUrb. 540Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- zehenden und pfaichtfrüchte1698 KirchheimW. 222
- muß das benoͤthigte mehl von denen pacht-fruͤchten ... zu unserer hofstatt ... geliefert werden1735 Moser,Hofr. I Beil. 133Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)