Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachthalbschäfer
Artikel davor:
(Pachtgenosse)
Pachtgerechtigkeit
Pachtgerste
pachtsgeweise
(Pachtgran)
Pachtgut
(Pachtgütchen)
(Pachtgutsrecht)
Pachthafer
(pachthaftig)
Pachthalbschäfer
, m.
Schäfer, der seine Herde zur Hälfte gemietet und zur Hälfte als Eigentum hat
- es sol auch ein jeder pacht-halb-schaͤfer und kostknecht schuldig seyn, jedes abgestandene viehe ... der herrschafft anzusagen1685 CCMarch. V 3 Sp. 181Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin