Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachthalbschäfer

Pachthalbschäfer

, m.

Schäfer, der seine Herde zur Hälfte gemietet und zur Hälfte als Eigentum hat
  • es sol auch ein jeder pacht-halb-schaͤfer und kostknecht schuldig seyn, jedes abgestandene viehe ... der herrschafft anzusagen
    1685 CCMarch. V 3 Sp. 181