Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachthandlung

Pachthandlung

, f.

Abschluß eines Pachtkontraktes, meton. auch der Vertrag selbst
  • welcher ... eine andere pacht- oder trifft-handelung mit dem schaͤfer machen wolte
    1688 MagdebPolO. 230
  • dahingegen aber soll der zehntherr binnen 14 tagen vor dem 20sten junii zur pachthandlung vor dem amte, oder der obrigkeit des orts, wo der zehnte liegt, terminum extrahiren
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 703