Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachthandlung
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(Pachtgütchen)
(Pachtgutsrecht)
Pachthafer
(pachthaftig)
Pachthalbschäfer
Pachthammel
Pachthandlung
, f.
Abschluß eines Pachtkontraktes, meton. auch der Vertrag selbst
vgl.
Pachtung (I)
- welcher ... eine andere pacht- oder trifft-handelung mit dem schaͤfer machen wolte1688 MagdebPolO. 230
- dahingegen aber soll der zehntherr binnen 14 tagen vor dem 20sten junii zur pachthandlung vor dem amte, oder der obrigkeit des orts, wo der zehnte liegt, terminum extrahiren1776 BrschwWolfenbPromt. II 703Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
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