Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachtkontrakt

Pachtkontrakt

, m.

Pachtvertrag
  • D. Mevius ... tractatus de pensionariis oder gründliche erörterung der fürnehmsten controversien, welche von pacht- und arrende-contracten, zwischen locatoren ...
    [Stade 1675] Titelblatt
  • in unser fuͤrstl. cammer ... haben unsere geheimte und cammer-raͤthe ... sich ordinarie einzufinden, zu consulieren, votiren, die rechnungen einzunehmen, pacht- und andere contracte zu errichten
    1680 Spittler,Hannover II Beil. 110
  • pacht- oder metz-contract 
    1684 ZMarienwerder 55 (1917) 40
  • [fuͤr summarisch zu halten:] die aus mieths- und pacht-contracten erspriessenden actiones
    1699 CCMarch. II 1 Sp. 293
  • in die pachtcontracten sollen die pachters nichts versprochen werden was ihnen nit kan sonder schade des königs gehalten werden
    1722 ActaBoruss.BehO. III 550
  • die pacht-contracte aber sind unter der ausdruͤcklichen bedingung zu machen, daß wann wehrender pachtzeit sich ein neu-anbauender zu solcher wuͤsten haus-stelle finden solte, demselben die haus-stelle sofort wieder abgetreten ... werden [solle]
    1722 CCMarch. V 1 Sp. 424
  • ein paar pachtkontrakte über die ländereien
    1733 Wellschmied,SpitälerGöttingen 198
  • die pacht-contracte werden mit etlichen bauern auf lebenszeit, bei einigen auf 6 jahre, mit den meisten aber auf 12 jahre abgeschlossen
    1751 Witzig,BauernSoest 86
  • wenn aber sotaner pacht-contract zu kriges-zeiten gestiftet worden ist, faͤllet der pacht-erlaß weg
    1758 Estor,RGel. II 682
  • wird die cammer allemal wohl thun, wenn sie die pachtcontracte solchergestalt einzurichten suchet, daß die pachter alle ungluͤcksfaͤlle zu tragen uͤbernehmen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 122
  • pachtbrief. das instrument, worinnen der pachtcontract von wort zu wort verzeichnet ist
    1762 Wiesand 799
  • der vornehmste von diesen vertraͤgen ist der mieth- oder pacht-contract (locatio conductio), bey dessen abfassung es vornehmlich darauf ankoͤmmt, daß man bestimme: [folgt Auflistung]
    1765 Pütter,JurPraxis I 175
  • wie will man aber hier zu rechte kommen, wenn man nicht weiß ob der pflichtige bloß unter der gutsherrlichen vogtei, oder auch zugleich unter einem urspruͤnglichen pachtcontrakte stehe? schuldkorn ist kein pachtkorn. ein schuld- oder holzschwein ist kein pachtschwein
    1774 Möser,Werke VI 282
  • pacht-contracte. die gerichtlichen sollen in die gerichts-handels-buͤcher eingetragen werden
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 494
  • aus einem pachtcontracte, der bei entstehendem concurse uͤber des verpaͤchters guͤter zwar geschlossen, aber noch nicht durch wirkliche uebergabe des gepachteten guts vollzogen ist, soll dem paͤchter, ihm sey ein pfandrecht verschrieben oder nicht, wegen der gaͤnzlich veraͤnderten vorigen lage der sache, kein anspruch auf die vollziehung des contracts ... zukommen
    1777 SystSammlSchleswH. II 1 S. 208
  • koͤnnen die gerichtsobrigkeiten, wegen der auf dem verpachteten gute haftenden abgaben, sich an den eigenthuͤmer halten, und leiden ja durch den geschlossenen pachtkontrakt daran keinen abbruch
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 63
  • diese maͤngel ... legen demnach so viel zu tage, daß die verpachtungen solchergestalt nicht wirthschaftlich reguliret, noch die pacht-contracte rechtsbestaͤndig ... verclausulirt ... worden
    1782 HistBeitrPreuß. II 20
  • ein pachtcontract auf lebens zeit mit einem prediger ist auf die zeit mit zu verstehen, da die wittwe beim genuß des gnadenjahrs die person ihres ehemannes vorstellet
    1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 206
  • pachtcontracte, welche auf gewisse jahre geschlossen sind, muͤssen, falls nicht in den contracten ausdruͤcklich festgesetzt ist, wenn der paͤchter mit tode abgehet, von den erben des paͤchters, waͤhrend der festgesetzten pachtjahre erfuͤllet werden
    1783 SystSammlSchleswH. II 2 S. 657
  • nachdem die bauren in leibeigenschaftlicher verbindung entweder fuͤr ihre person oder fuͤr ihre guͤter stehen, oder nur wegen des pachtkontrakts zu gutsherrlichen diensten und abgaben verpflichtet, oder gar davon befreyet sind, heisen sie leibeigene, unfreye oder dienstbauern, pachtbauern, freye und freysaßen
    1785 Fischer,KamPolR. I 725
  • gleichwie alle kontrakte der teutschen viele sinnbildliche feyerlichkeiten enthielten, so gieng es auch mit dem pachtkontrakt 
    1785 Fischer,KamPolR. II 633
  • nach abgeschlossenem pachtkontrakte muß der paͤchter meist vorstand thun, oder gar den pachtpreis auf etliche jahre voraus bezahlen
    1785 Fischer,KamPolR. II 635
  • insgemein pflegt man im pachtkontrakt die ungluͤcksfaͤlle zu bestimmen, die einen pachtnachlaß bewirken
    1785 Fischer,KamPolR. II 641
  • ist eine fruchttragende sache mit einer andern, die nur durch den gebrauch der substanz genutzt werden kann, zugleich und in einem contrakte eingeräumt worden; so giebt bey der bestimmung: ob das geschäft nach den regeln des pacht- oder miethcontrakts zu beurtheilen sey, die beschaffenheit der hauptsache den ausschlag
    1794 PreußALR. I 21 § 260
  • arende, arendierung ... eine art des pachtcontractes, da jemandem die nutzung der sache statt der zinsen uͤberlassen wird
    1798 RepRecht II 196
  • miethcontract, pachtcontract (locatio conductio), auch bestand genannt, ist ein consensualcontract, vermoͤge dessen man den gebrauch einer nicht verzehrbaren sache oder gewisser unfreyer dienste an jemanden gegen ein gewisses mieth- oder pachtgeld ... uͤberlaͤßt
    1802 RepRecht X 235
  • wenn der pachtcontract nur auf ein jahr geschlossen ist, und der verlust entweder auf alle, oder doch wenigstens auf die haͤlfte der fruͤchte sich erstreckt, so wird dem pachter ein verhaͤltnismaͤßiger theil seines pachtzinses erlassen
    1810 CNapBerg § 1770
unter Ausschluss der Schreibform(en):