Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachtmann
Artikel davor:
Pachtland
Pachtländerei
Pachtlehen
Pachtlehngut
Pachtlehne
(Pachtlehnhufe)
Pachtlehnrecht
pächtlich
Pachtlieferung
(Pächtling)
Pachtmann
, m., im Pl. meist Pachtleute
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wie Pächter
- dat die bouman, tynss- off pachtman oen niet en bekende die gulde, tinss off pacht schuldich toe wesen1430 KleveÄltStRHs. 121
- eyn pachtman moyt den koper des erves de renthe geven, yn dem de verkoper hebbe gebortEnde 15. Jh. DortmStat. 175Faksimile (ca. 49 KB)
- dat he hefft IIII kuye gepandet van synen undersaten unde pachtmanne1518 Wasserschleben,RQ. 83Faksimile (ca. 74 KB)
- wann der eygenthumbsherr seiner gelegenheyt vnnd noturfft nach, den eygenthumb der vererbten guͤter eynem andern verkaufft, so bleibt nichts desto weniger der pfachtmann, wann es eyn erbleyhe ist, bey solchen guͤtern1571 SolmsLR. 13Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- liessen [bestender oder dessen erben] ... drey jar ... verfliessen, ohn daß sie die zins oder pfaͤcht außrichten (ob sie gleich von dem zins oder pfachtherrn, darumb nicht angemahnet wuͤrden) so soll derselbig lehnherr ... macht haben ... den pfachtmann davon zustoßen1571 SolmsLR. 11Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [geldtzinsen] 20 ß denn pachtleutten von W. vndt M.1581 PrignitzVis. 58
- pachtleute der kirchen1646 ProtBrandenbGehR. III 593Faksimile - in Google Books
- auf amthaͤusern und in andern herrschaftlichen, denen beamten, verwaltern, foͤrstern, jaͤgern und pacht-leuten eingethanen wohnungen1684 AltenburgSamml. I 145Faksimile - in Google Books
- andere seyn, die ... acker vnd haͤuser von ihrer ohnmittelbahren obrigkeit einhaben, vnd davon jaͤhrlich einen gewissen zinß oder pacht entrichten, darumb man dieselben pachtleuthe (alibi landsidler) ... nennet1687 FinsterwalderObs. II 348Faksimile - in Google Books
- was fuͤr persohnen zu pachtleuten angenommen, und wie hoch einjeder derselben vorstand gemachet1697 HistBeitrPreuß. II 87Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wegen der caution, so die pachtleute zu bestellen haben, muß sich das general- ec. directorium, imgleichen die provinzialkammern bemühen, daß die pächter allemal ein quartal von ihren pachtgeldern vorausbezahlen1722 ActaBoruss.BehO. III 608
- wenn ein nachbar einen hoffmeister auf sein guth setzen ... willens ist, soll er solches ... thun und soll der hofemeister, pachtmann oder haußgenoß nicht ehe ins dorff bracht ... werden, er habe denn zuvor kundschafft von seinen juͤngsten gerichtsherrn ... seines verhaltens wegen eingebracht1727 Klingner I 492Faksimile (ca. 79 KB)
- andere betrachten die bauern als pachtleute und entnehmen ihnen das eigenthum voͤllig1757 Estor,RGel. I 774Faksimile (ca. 161 KB)
- daß keinem pächter der contribuablen landgüter, mit einschluß unserer pachtleute von domainenbauergütern und höfen erlaubet sein soll, ohne vorbewußt und einwilligung des gutsherrn zum beschwer des hofes und der fortfahrung schulden zu contrahiren1773 Preußen/QNPrivatR. II 2 S. 371
- die pachtbauren und pachtleute im eigentlichen sinne, liefern jaͤhrlich nur gewisse getreidepaͤchte ab, und leisten keine dienste. sie heisen im reiche guͤltbauren1785 Fischer,KamPolR. I 784Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)