Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachtmüller
Artikel davor:
(Pachtlehnhufe)
Pachtlehnrecht
pächtlich
Pachtlieferung
(Pächtling)
Pachtmann
Pachtmannsgulden
Pachtmaß
Pachtmeier
Pachtmeister
Pachtmüller
, m.
Pächter einer Mühle (I)
- die erbmüller aber, sie sitzen gleich in stetten, dorffern, oder auf dem lande, von jederm hundert gulden ihrer haab vnd güter zween gulden, die pachtmüller ein jeder von einem seines eigenen rind-viehes zween schilling lübsch ... erlegen1572 Sachsse,MecklUrk. 274Faksimile (ca. 135 KB)
- metz- und pacht-muͤller1641 CCMarch. IV 3 Sp. 80Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wassermüller zu M., wegen einlogirung 3 pferde, da er doch decret, daß er frei sein soll, weil er ein pachtmüller1645 ProtBundesversamml. III 224
- [daß den] pacht-muͤllern verstattet seyn solle ... die bey ihren muͤhlen beduͤrfftige muͤhlensteine ausserhalb landes holen zu lassen1689 CCMarch. IV 4 Sp. 116Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- pachtmuͤllere, welche von fuͤrstl. cammer, desgleichen den stiftern und kloͤstern, auch der ritterschaft muͤhlen gepachtet haben1785 BrschwWolfenbPromt. VI 77