Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachtschäferei

Pachtschäferei

, f.

Schäferei, die verpachtet wird
  • sollen die beamte vnd von adell nicht allein ihres theils in den pacht-schaͤffereyen, vnnd bey den kostknechten fleissige aufsicht haben
    1644 CCMarch. V 3 Sp. 44
  • sollen die von adel, beamte, auch obrigkeiten in den staͤdten nicht allein ihres theils in ihren pacht-schaͤffereyen und bey ihren kost-knechten fleissige aufsicht haben
    1722 Rabe,PreußG. I 1 S. 617