Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachtschäferei
Artikel davor:
Pachtnotel
Pachtpfennig
pachtpflichtig
(Pachtpfund)
Pachtrecht
(Pachtreiter)
Pachtrente
(Pachtroggen)
Pachtsalz
Pachtschäfer
Pachtschäferei
, f.
Schäferei, die verpachtet wird
- sollen die beamte vnd von adell nicht allein ihres theils in den pacht-schaͤffereyen, vnnd bey den kostknechten fleissige aufsicht haben1644 CCMarch. V 3 Sp. 44Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- sollen die von adel, beamte, auch obrigkeiten in den staͤdten nicht allein ihres theils in ihren pacht-schaͤffereyen und bey ihren kost-knechten fleissige aufsicht haben1722 Rabe,PreußG. I 1 S. 617