Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachtzettel

Pachtzettel

, m.

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Urkunde über einen Pachtvertrag
  • pacht-cedulle 
    1531/61 Kennemerland 265
  • heirvan ist ein pachtzedel uffgericht mit 3 boichstaben ... durchsneden ... und hat einer des andern zettel underschreven
    1553 BuchWeinsberg II 44
  • [müllersgelöbde:] du solst geloben ... das mülwerk ... in bau, würten und wesen vermöge deiner pachtzettul zu bringen und zu erhalten
    1558 Jülich/QNPrivatR. II 1 S. 343
  • sollen sie wie der pfachtzettul nachfuhret die erste 6 jahr nachlassung haben
    1650 SPantaleonUrb. 524
  • sollen praͤsident und raͤthe ... wie obstehet, mit der verpfachtung verfahren, zweyfache pfacht-zettul ausfertigen, beyderseits unterschreiben, davon der von den pfaͤchtern unterschriebene bey der cammer zu verbleiben, und der andere den pfaͤchter zuzustellen
    1653 HistBeitrPreuß. II 61
  • was denn die in den pachtzetteln befindlichen clauseln ... vor eine bedeutung
    1751 Geck,Soest 383
unter Ausschluss der Schreibform(en):