Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Packhof
Artikel davor:
Pachtzettel
Pachtzins
(pachtzinsig)
Pacificale
Pack
Pack'an
Päckel
Packer
Packgeld
Packhaus
Packhof
, m.
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wie Packhaus
- daß nicht allein ... die accise an einem ort, auf dem so genannten pack-hoff, ... verleget ... werden ... solle1699 CCMarch. IV 3 Sp. 193Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- da dann die thor-schreibere ... bey denen fracht-wagen und caleschen die stunden zu benennen, wann selbige herein gekommen, und sie damit so fort nach dem zoll-ambte und packhofe zu verweisen1708 CCMarch. IV 1 Sp. 243Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- es bleibt ... die jurisdiction ... bey dem krieges- hoff- und criminal-gerichte ... uͤber ... die auf dem pack-hoff negociirende frembde kauff-leute, fuhr-leuthe und schiffer1733 CCMarch. II 1 Sp. 813Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- alle auf den markt gebrachte waaren und guͤter hat man in den kauf- wage- oder rathhaͤusern oder auf den packhoͤfen einzusezen1785 Fischer,KamPolR. III 213Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vorgedachter handel kann aber nur von den packhoͤfen aus directe nach dem auslande betrieben, folglich an orten, wo keine packhoͤfe oder publique niederlagen befindlich sind, nicht gestattet werden1801 NCCPruss. XI 621Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Artikel danach:
Packkammer
Packlaken
Packlohn
Packmeister
Packung
paderbornisch
(Padermalter)
Padgericht
Paeldingsete