Packkammer, f.
Packkammer, f.
privilegierter Lager- und Umladeraum für Waren
vgl.
Packhaus
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die packkammern sollen auch auf den freiheiten abgeschaffet werden1663 ProtBrandenbGehR. VI 876
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nachdem viele derer ... nationen liegere, die gesetze und ordnungen uͤberschritten und zu solcher hoͤhe gekommen, daß sie bestaͤndige contoirs und packcammern ... angerichtet1715 CCPrut. II 333 Faksimile
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dass ... die gros-händler ihre waren in packkammern führen dürfen1748 Stern,PreußJuden III 2 S. 1005
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licent- und packkammer1756 Stern,PreußJuden III 2 S. 293
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dem solchergestalt concessionirten fremden stehet frey, handlungs-comtoirs, packkammern und andere waarenlager zu halten1797 NCCPruss. X 1420 Faksimile