Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Packmeister

Packmeister

, m.

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aufsichtführender Warenpacker
  • daß ... zween ehrliche, verständige männer zu clav- und packmeistern aydtlich bestellet werden sollen
    1675 IserlohnUB. 199
  • [Kopfsteuer für] packmeister, auf denen posten 2 thlr.
    1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 482
  • accisebeamte: ... 1 packmeister, 1 packhofsinspector, 1 packhofscontrolleur und visitirer
    1748 ActaBoruss.BehO. VIII 210
  • ist von der waare großhandlungs- oder transitoaccise zu entrichten, so muß ein besonderer abschreibeschein ertheilet werden, womit der versender sich zur ausrechnung beym aestimations comtoir und zur bezahlung bey der accisecasse zu melden, und, daß letztere geschehen, dem packmeister durch zuruͤckbringung des mit der accise-cassennummer versehenen scheines nachzuweisen hat
    1800 NCCPruss. X 2899