Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Packmeister
Packmeister
, m.
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aufsichtführender Warenpacker
- daß ... zween ehrliche, verständige männer zu clav- und packmeistern aydtlich bestellet werden sollen1675 IserlohnUB. 199Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- [Kopfsteuer für] packmeister, auf denen posten 2 thlr.1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 482Faksimile - in Google Books
- accisebeamte: ... 1 packmeister, 1 packhofsinspector, 1 packhofscontrolleur und visitirer1748 ActaBoruss.BehO. VIII 210
- ist von der waare großhandlungs- oder transitoaccise zu entrichten, so muß ein besonderer abschreibeschein ertheilet werden, womit der versender sich zur ausrechnung beym aestimations comtoir und zur bezahlung bey der accisecasse zu melden, und, daß letztere geschehen, dem packmeister durch zuruͤckbringung des mit der accise-cassennummer versehenen scheines nachzuweisen hat1800 NCCPruss. X 2899Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin