Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pächtiger

Pächtiger

, m.

wie Pächter 
  • seint ... die pfechtigere ... durch die onertregliche contribution und kriegsdurchzuge dergestalt ruinirt
    1641 ClarenbergUB. 414
  • J.B., itziger pfechtiger, treibe keine commercien, habe 4 kleine kinder
    1645 Schnettler,Steuerstr. 287
  • wan ein pfägtiger so styrumbsche bawhöfe oder güther in leibgewhin gepfagtet ... absterben solte, als dan solle dieses guth dem hause Styrum offen heimbgefallen sein
    1717 Arnold,HofrMülheimRuhr 39
  • [ein Pastor kann seine Ländereien oder Häuser verpachten] wen die kirche dabey keine beschwerde leidet, sondern der pastor oder sein pfächtiger daß hauß in der reparation vnd stände erhält
    1720 KircheGrafschMark I 77
  • damit die neuen pfächtiger wegen der zu führenden gebäude bei ihrer pfachtung jederzeit sicherheit haben
    1742 Dresbach,Halver 359