Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pächtiger
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pächtig
Pächtiger
, m.
wie Pächter
- seint ... die pfechtigere ... durch die onertregliche contribution und kriegsdurchzuge dergestalt ruinirt1641 ClarenbergUB. 414Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- J.B., itziger pfechtiger, treibe keine commercien, habe 4 kleine kinder1645 Schnettler,Steuerstr. 287
- wan ein pfägtiger so styrumbsche bawhöfe oder güther in leibgewhin gepfagtet ... absterben solte, als dan solle dieses guth dem hause Styrum offen heimbgefallen sein1717 Arnold,HofrMülheimRuhr 39
- [ein Pastor kann seine Ländereien oder Häuser verpachten] wen die kirche dabey keine beschwerde leidet, sondern der pastor oder sein pfächtiger daß hauß in der reparation vnd stände erhält1720 KircheGrafschMark I 77
- damit die neuen pfächtiger wegen der zu führenden gebäude bei ihrer pfachtung jederzeit sicherheit haben1742 Dresbach,Halver 359