Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pännung

Pännung

, f.

Geldstrafe
vgl. Pön (I)
  • der ... feldhüter hat über den vollzug zu wachen und diejenige zu doppelten pänung anzuzeigen, welche die gebrechen ihrer zäune acht täge nach der ... besichtigung nicht ... ausgebessert haben
    18. Jh. Tirol/ÖW. II 152