Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): päpstisch
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(Papstbulle)
Papstei
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Papstgesetz
Papstheit
päpstisch
, adj.
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wie päpstlich, auch pejorativ gemeint
- 1530 ZBayrKG. 36 (1967) 85
- wollen wir, das die pfarher die bebstischen missbreuche, als falsche lahr ... abstellen1544/45 Merseburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 13Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- kurze ... ursach, warumb die bebstisch meß nicht zu gedulden1545 Nürnberg/Sehling,EvKO. XI 491Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- solche einsatzung mir hochbeschwerlich nit allein meiner person, sonder furnemlich der christlichen religion halben die dieser bapstisch abbt abthun und sein bapsthum daregegen anrichten wurde1559 ArchRefG. 8 (1910/11) 283
- [Übschr.:] kurze .. ursache, warum die paͤbstische meß nicht zu dulten, sondern allenthalben bey den christen abgeschaffet, und ... das abendmahl ... soll angerichtet werden1746 CCBrandenbCulmb. I 3Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle rechte sind bey uns entweder einheimische oder fremde ... zu den erstern rechnet man die alten gesetze ... zu den letzern aber das paͤbstische, roͤmische und longobardische1762 Wiesand 888Faksimile - in Google Books
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