Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): päpstlich

päpstlich

, adj.
vom Papst ausgehend oder zu ihm gehörend
I als Attribut die Zugehörigkeit zum oder die Provenienz aus dem Herrschaftsbereich anzeigend
II in formelhaften, aufreihenden Verbindungen, die häufig den lat. Urkundenformeln entsprechen, besonders die Provenienz von Rechten, Gesetzen uä. zeigend, wie bei Papst (II)