Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pageide

Pageide

, f.

zum Wort vgl. K. Mühlenbach, Lettisch-deutsches Wörterbuch III (Chicago 1955) 25
anberaumter Zahltag
  • ["kommt in alten rig. landvogteyl. Rechnungen vor, sogar noch in einer von 1578, wahrscheinlich in der Bed. von Wartezeit von lett. pagaidiht warten. Wenn die Stadt Riga in vorigen Zeiten ihre Bauern des Winters mit Korn und Heu unterstützte, so erhielten sie solches von der Landvogtey, wo es auf Kerbstöcken bemerkt wurde. Im May des folgenden Jahres hielt der Landvogt die] pageide, [da denn jeder Bauer, welcher einen Vorschuß genommen hatte, sich mit seinem Kerbstock einfinden und das Geld abtragen mußte"]
    1578 Gutzeit,Livl. II 320 [urk.?]