Palatinat, n.(?), m.
Palatinat, n.(?), m.
Amt des Hofpfalzgrafen
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[daß] auf mißbrauchung der palatinate absonderlich obachtung zu halten, und die mißbraͤuche empfindlich zu bestrafen [seyen]1711 Pütter,BeitrStaatsR. I 212 Faksimile
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der kayser ... will auch in fleißige obacht nehmen und verschaffen, daß alle die expeditionen, so in gnaden- und andern dergleichen sachen, insonderheit aber diplomata uͤber den fuͤrsten- grafen- und herren-stand, auch nobilitationen, palatinaten und kayserl. raths-tituln, samt anderen freyheiten und privilegien, welche er unter dem namen eines roͤmischen koͤnigs oder kaysers ertheilen wird, bey keiner andern, als der reichs-cantzley ... geschehen sollen1711 RAbsch. IV 247 Faksimile
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in der capitulation art. xxii § 7 wird deren [hofpfalzgrafen] unter dem nahmen der palatinaten gedacht: also daß auf deren misbrauch obacht gehalten werden soll1783 Scheidemantel,Repert. II 478 Faksimile