Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paleischeibe

Paleischeibe

, f.

ein Folterinstrument
  • da ließ jhm der koͤnig erst auff der paleyscheiben oder caterolwinden die lenden noch baß erstrecken, vnnd zwischen die naͤgel an haͤnden vnd fuͤssen nadeln vnd anders außgespitztes stecken
    1591 Fischart,Daem. 160b
unter Ausschluss der Schreibform(en):