Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Panistenamt

Panistenamt

, n.

Posten zur Verwaltung der Panisterei 
  • unter den dreyen aͤltesten senioren [der Kapitelsherren] sollen diese drey aemter, als præfectur- oder rittmeister-amt, zum andern das structur-, zum dritten das salin- und panisten-amt, von vier jahr umwechseln
    1613 Staphorst,HambKG. I 2 S. 426
unter Ausschluss der Schreibform(en):