Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Papiererkunst

Papiererkunst

, f.

Fertigkeit, das Papiermacherhandwerk auszuüben
  • seiner ... söhne einen ... besagte papiererkunst erlernen lassen, damit er als ein ordentlicher papierer dieselbe genießen möge
    1656 Halstrick,Papiermacherhdw. 174