Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paraphernalspruch

Paraphernalspruch

, m.

Anspruch auf Bestand und Erhalt des Paraphernalguts 
  • zum fall auch ein weib noch in lebzeiten ihres manns ... erweisen könte, das er in seinem vermögen abnähme ..., dardurch sie künftig ihrer heirath- und paraphernalsprüch gefährt werden möchte, ist sie ... solche abfertigung zu begehren befuegt
    1654 NÖLO. II 26 § 9