Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paratgeld

Paratgeld

, n.

zu Parat (III)?
nicht näher bestimmter Bestandteil des städtischen Vermögens
  • soll kein parat-geld mehr berechnet, auch kein brief und zeddel fuͤr geld, in thurm uͤbergeben, und kein titel im rechenbriefe aussengelassen werden
    1510 Heinemann,StatRErfurt 125
unter Ausschluss der Schreibform(en):