Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pardon

Pardon

, m.

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Begnadigung
  • ein hintersaß ... nach gebrochenem staab ... den churfl. gnädigst. pardon vernohmen
    1684 PfälzW. I 574
  • daß dergleichen ... deserteur ... sich keiner gnade und pardons ... zu getroͤsten ... habe
    1711 CCMarch. III 1 Sp. 281
  • wenn den deserteurs auch der pardon versprochen, so faͤllt auch das verbrechen und strafe weg
    1771 Zincke,KriegsRGel. 63
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