Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Parition

Parition

, f.

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Folgeleisten, Befolgung, auch das Versprechen derselben
  • von ergangner urtheil, und darinn ufferlegter parition ein revision nottrungenlich zu hindertreibung der execution angestellt
    1600 Kratsch,Justiz 14
  • daß sie dem mandato zum theil wuͤrcklich ... in mandatis de soluendo ein genugen gethan, und im uͤbrigen noch um fernere dilation angesucht ... haben, alsdann noch ein kurtzer termin ... zu erweisung der vollkommenen parition verstattet werden
    1654 JRA. 658
  • wann nach verworffenen exceptionen paritoria ergangen, [soll] der impetrant in puncto causalium, vor der wuͤrcklichen parition zu verfahren, nicht schuldig seyn
    1654 JRA. § 139
  • soll ... in allen sachen, da die execution zu thun uͤblich ... dem verlustigten theil ... ein ... geraumer termin zur parition ... bey der, den executorialn einverleibter ordinari straff ... angesetzt werden
    1654 JRA. 669
  • daß ... der impetratus den impetranten mit langwührigen und kostbahren processen abgemattet, inzwischen aber nach eingeschobener exception sub- et obreptionis nie parition geleistet, sondern eine wiederrechtliche possession manuteniret
    1686 RHROrdn. II 99 Anm. 455
  • als in andern diesen papier-auffschlag betreffenden faͤllen, alle schuldige parition zuleisten ist
    1695 CAustr. I 119
  • der sieger macht hierauf der kommission, oder der schon erkannten kommissionssubdelegation die anzeige von der erfolgten parition, und diese uͤbersendet hernach ihren bericht an den kaiser
    1793 Herchenhahn,Reichshofrat III 383
  • parition. die befolgung eines richterlichen befehls
    1803 RepRecht XI 179
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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