Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paritorien

Paritorien

, pl.

  • paritorien sind reichsgerichtliche befehle, wodurch demjenigen, welcher einer richterlichen auflage entweder gar nicht, oder nicht vollkommene folge leistet, und etwa gar keine, oder unstatthafte einreden vorgebracht, oder blos frist gebeten hat, die schuldige folgleistung ... unter einer zwekmaͤßigen drohung, abermals aufgegeben wird
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 52
  • wann nach verworffenen exceptionen paritoria ergangen, [soll] der impetrant in puncto causalium, vor der wuͤrcklichen parition zu verfahren, nicht schuldig seyn
    1654 JRA. § 139
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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