Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Parkegeld

Parkegeld

, n.

zu frnhd. park "Raum zwischen zwei Stadtmauern"
Abgabe zur Erhaltung der städtischen Wehranlagen
  • die vorgeschrieben bueße vnd zeychin gelt sol alleß der gemeynde zu notze vnd zuvolleist wache gelt vnd parke gelt komen
    1456 ArchHessG. 13 (1874) 514