Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Parlamentsrat

Parlamentsrat

, m.

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I Gremium, wie Parlament (I) 
  • um aber der grossen fürsten ... ausschweifende gemüther im zaum zu halten, hat man die parlament- oder landschaftsräthe, stände und regierungen gestiftet, von denen nach gewissen gesetzen der monarch oder regent eingeschränkt ist
    vor 1685 MittPfalz 15 (1891) 195
II Mitglied eines Parlamentes (I) 
  • die buͤrgerschafft in 15000 starck standen in waffen und empfiengen sie [Kgin. Christina von Schweden] vor der stadt ... der herr V. von G., ein parlaments-rath, ihr general colonell war in einem goldenen stuͤck gekleidet
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 49