Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Parole

Parole

, f.

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Losungswort
  • diese [die Mittelronde] bekommt die parole nicht, sondern muß vielmehr der wache die parole angeben
    1771 Zincke,KriegsRGel. 78
unter Ausschluss der Schreibform(en):