Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Parolvergessene

Parolvergessene

, m.

Militärangehöriger, der den Dienst widerrechtlich verlassen hat, Deserteur?
  • daß sie als parolvergessene dreymal öffentlich citiret und da sie alsdann nicht erscheinen oder sich sonsten klaglos stellen, kriegs-raison nach ehrlos erkannt und zuweilen ihre namen öffentlich an galgen geschlagen werden
    1693 Knorr,Ehrenwort 100