Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Parricidium
Artikel davor:
Parochialkirche
Parochian
(Parochianschaft)
Parochie
(Parochiekirche)
(parochien)
(Parochiepfaffe)
(Parochiepfaffschaft)
Parole
Parolvergessene
Parricidium
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
aus dem Lat.
Tötung von Verwandten, des Ehepartners oder von verschwägerten Personen, auch in der weitergefassten Bedeutung von: Töten eines Menschen
Tötung von Verwandten, des Ehepartners oder von verschwägerten Personen, auch in der weitergefassten Bedeutung von: Töten eines Menschen
- van parricidien oft patricidien1496 CoutBrab. II 1 S. 150
- in ennigen grooten maleficien als van paricidien ende dijergelijcken1496 CoutBrab. II 1 S. 392
- ein doppelt parricidium oder moͤrdung seines gebluͤts1591 Fischart,Daem. 237Faksimile (ca. 224 KB)
- parricidium ... ist dasjenige verbrechen, da jemand vorsetzlicher weise seine eltern ermordet. allein ein allgemeiner gebrauch hat die bedeutung des worts weiter ausgedehnet, also, daß es auch von demjenigen mord, welcher an nahen anverwandten veruͤbet worden, gebraucht wird1762 Hellfeld IV 2234Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die minderjaͤhrigkeit kommt bey einem parricidio sodann in vielen betracht, wenn andere genugsam gegruͤndete milderungsursachen vorhanden seyn sollten1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 549
- parricidium ist der todtschlag unter blutsfreunden und nahen anverwandten, ingleichen zwischen mann und frau1803 RepRecht XI 185
Artikel danach:
Parsel
parselsweise
Parsonnere
Part
Partage
Partei
Parteienbefehl
parteien
Parteienhandel