Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Parteisache

Parteisache

, f.

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Bestw. auch pl.
(Rechts-) Angelegenheit zwischen (Prozeß-) Parteien (I) 
  • supplication, missiven oder ander schriften, die parteisachen betreffen
    1526 Fellner-Kretschmayr II 94
  • wellen wir, das an unserm hofe [zu allen parteisachen, so iustitiam betreffen] ain steter parteienrath ... alle tag ... nach gelegenhait der händl gehalten werden [soll]
    1528 Fellner-Kretschmayr II 243
  • was wir aber ausserhalb solcher parthei-sachen mit ihrem bedenken und rathe gewilliget und geordnet, habt ihr aus hernach folgenden artikeln, allenthalb unterschiedlich zu vernehmen
    1555 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 340
  • so offte parthey-sachen oder brieffe in unsere [markgräfliche] cantzeley einkommen, ... sollen unsere raͤthe ... neben unserm cantzler oder cantzeley-verwalter ... solche brieffe im gesambten rath verlesen, ... erwegen und darauff vorbescheid geben, guͤtlicher handlung sich unterstehen ..., und was also im gemeinen rath beschlossen, damit es desto schleuniger ins werck gesetzet werde, soll unser verwalter macht und gewalt haben, dieselbige abschiede ... zu ertheilen
    1561 CCMarch. II 1 Sp. 47
  • wann aber [im reuter-recht] etwa buͤrgerliche parthey-sachen vorhanden, die nicht gar wichtig, und er [feld-marschalck] mit andern geschaͤfften beladen waͤre, so mag er seinen leutenant das recht halten lassen
    1570 RAbsch. III 333
  • zum dritten soll E.E. kreiß- und aller in- und außlendischer parthiensachen außwarten, auch so verhor darin zu halten, die receß auffrichten
    MünsterKzlO.(1574) 251
  • in vnseren eigenen cammer oder parthei sachen 
    1587 Ruhnke,Hofmusikkoll. 56
  • regierungs- und parthey-sachen 
    um 1600 Weimar/ArchivarHistoriker 444
  • reichs-, crayß-, landschafts-, ämbter- und partheyensachen 
    1605 ZWestf. 59, 1 (1901) 53
  • [in] parthey- und anderen privatsachen 
    1605? ZWestf. 59, 1 (1901) 57
  • processe und rechtfertigungs- oder guͤtliche partheysachen 
    1616/1775 BrschwWolfenbPromt. I 36
  • daß unsere secretarii und sämtliche canzeley-verwandte, wes standes oder würden sie seyn, sich [in partheyen-sachen] dergleichen händel und sachen gänzlich äussern und enthalten
    1637 GesSammlMecklSchwerin I 50
  • müssen alle und iede partheysachen bey dem obersten hofmarschalck, wofern nicht verzugs halber die eußerste gefahr vorhanden, schriftlich eingebracht werden
    1658 Strobl,Obersthofm. 143
  • der burgermaister solle ... alßdan die ambts- und partheisachen zur ordentlichen ... erledigung [im Rat] vornehmen
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 469
  • in unserm reichs-hof-rath und desselben jurisdiction sollen ... alle und jede parthey-sachen, die ... fuͤr unser kayserl. gericht gehoͤren ... angenommen ... werden
    1705 KlugeBeamte I2 64
  • die in parthey-sachen im gerichte abzulegende eide müssen durchaus nach der in unsren gerichts-ordnungen vorgeschriebenen form abgeleget werden
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 56 § 1
  • [Gebührenordnung:] für ein zeugenverhör nach vorschrift der kurfürstl. landesordnung in parteisachen von jeder extrasession 3 fl.
    1781 Mainz/VjschrSozWG. 8 (1910) 560
unter Ausschluss der Schreibform(en):