Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partierergenosse

Partierergenosse

, m.

Person, die an einer Partiererei beteiligt ist
  • dadurch dann die diebereÿ ... des börnsteins ... so gemein geworden, daß ... den börnstein-dieben, partieren und partierer-genossen ... zur beÿbringung ihrer ausflüchte so viel dilationes ... vergönnet worden, daß sie ... der ... straffe entgangen
    1644 CCPrut. III 312