Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularanstalt

Partikularanstalt

, f.


I einem Teil der Beteiligten zugeordnete Behörde
  • daß eines jeden stands voͤlcker mit proviant ... mittelst ihrer guten particular-anstalt, behoͤrig versorgt ... werden
    1676 Moser,StaatsR. 30 S. 23
II Veranstaltung durch einen Teil aller Beteiligten
  • [keine Behandlung älterer Reichseinteilungen, da] es bloß theils temporal- theils particular-anstalten waren
    1773 Moser,KreisVerf. 5