Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularbericht

Partikularbericht

, m.

gesonderter Bericht über einen Vorgang
  • solle man nicht particular bericht verfassen, sonder einen general bericht
    1660 JbWien 10 (1952/53) 188
  • wenn einmal das cabinet auf einem rechten fuss wäre, so müste dasselbe alle immer nur vor euer mt. vorkommende particularberichte sammeln
    1773 Kretschmayr-Walter III 52
unter Ausschluss der Schreibform(en):