Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularbescheid

Partikularbescheid

, m.

gesonderter Bescheid über einen Vorgang
  • jeder hätte seine particularconcessiones zu bringen, die man zu examiniren. wären aber specialsachen, die wären zu vernehmen; könnte vieleicht durch particularbescheid ... geschehen
    1643 ProtBrandenbGehR. II 128
unter Ausschluss der Schreibform(en):