Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularbeschwerde

Partikularbeschwerde

, f.

von einem Teil eines Ganzen ausgehende Beschwerde
  • [Sitzungsprotokoll:] da sie aber mit ihren specialbeschwerden zur zeit noch nicht ganz gefasst, so zeigen sie hiemit an, dass der speyerer abschied nicht mit sich bringt, dass eben Mainz, Trier und Pfalz mit den partikularbeschwerden beginnen sollen
    1544 ZSchwabNeuburg 23 (1896) 171
  • besondere landes-beschwerden seynd, welche zwar nicht alle landes-unterthanen, doch einen ansehnlichen theil derselbigen, betreffen, und dahero special- oder particular-beschwerden benahmset werden [folgt Einteilung]
    1769 Moser,RStändeLand. 1298
  • ob und was fuͤr particular-beschwerden ex parte fuͤrsten und staͤnde wider das kayserl. cammergericht vorhanden?
    1775 Moser,JustizVerf. II 890
  • die beygelegte particular-beschwerden bestaͤttigten dieses
    1775 Moser,Beitr. 482