Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularbezahlung

Partikularbezahlung

, f.

Zahlung einer Schuld in Teilbeträgen
  • soll er [verschwenderischer Schuldner] erstbesagtes beneficii der particular-bezahlung und des anstands der zeit, nicht zu genießen haben
    1654 JRA. § 172
  • particular-bezahlung, particularis solutio, ist, wenn der schuldner dem glaͤubiger die ihm verwandte schuld-post auf gewisse termine ... von posten zu posten bezahlet. es ist aber derselbe ... solche nicht anzunehmen verbunden, wenn es nicht ... ausgemacht worden
    1740 Zedler 26 Sp. 1066
  • particular-bezahlung. kann der inhaber des wechsels annehmen
    1785 BrschwWolfenbPromt. IV 281
unter Ausschluss der Schreibform(en):