Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularbote

Partikularbote

, m.

Postbote im Dienst einer Stadt oder eines Territoriums
vgl. Nebenbote
  • daß den buͤrgern, inwohnern und fremden unverboten seyn solle, ihre briefe den stadt- oder andern particular-boten, da einem oder dem andern die kaiserliche post zu gebrauchen nicht gelegen ... waͤre, nach belieben aufzugeben
    1616 Emminghaus,CJGerm. II 561 Anm.
unter Ausschluss der Schreibform(en):