Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikulardiktatur

Partikulardiktatur

, f.

für einzelne Reichstagsbänke bestimmte förmliche Bekanntmachung von Beschlußvorlagen für den Reichstag durch Diktat in die Feder der entsprechenden Gesandtschaftskanzlisten
  • wollten derowegen [Begehren der fränkischen Grafen] sie, das directorium, nicht unterlassen, jeder banck es [das abgelesene kayserliche decret] zur particular-dictatur zu geben, hielten davor, es gehoͤre nicht zur universal-dictatur
    1641 Moser,StaatsR. 39 S. 143
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