Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikulargesandtschaft

Partikulargesandtschaft

, f.

Abordnung von Partikulargesandten am Reichstag
  • [es] will ... die gravatos ... hart druͤcken ..., daß der particular-gesandten unkosten auf dem reichs-tage wollen der haupt-gesandtschafft abgezogen werden, dardurch dises reichs-graͤfliche collegium ... solche particular-gesandtschafften auch re ipsa unterhalten sollen
    1669 Moser,StaatsR. 39 S. 52
  • jedem stand freygelassen werden moͤge, eine particular-gesandtschafft, doch nicht auf des crayses, sondern auf eigene kosten dahin [Den Haag] abzuschicken
    1696 Moser,StaatsR. 32 S. 312
unter Ausschluss der Schreibform(en):