Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikulargewinn

Partikulargewinn

, m.

eigensüchtiger, nicht mit dem Gemeinwohl verträglicher Handelsgewinn
  • daß ... um eines schnoͤden particular gewinns willen, ... die pferde ausser reichs verfuͤhret, und an auslaͤnder ... zu hoͤchstem nachtheil der gemeinen sache, verkaufft werden
    1691 RAbsch. IV 160