Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularität

Partikularität

, f.

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Teil (hier: der Kreisstände)
  • wann in dem gantzen crays ... die generalia, so zu besserer richtigkeit und observanz der particularitaͤten gereichen moͤgen, ... allenthalben gleichmaͤßig beobachtet wuͤrden
    1654 Moser,StaatsR. 32 S. 131