Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularkommissar

Partikularkommissar

, m.

für einen Teilbereich zuständiger Kreisbeamter, insb. im militärischen Rechnungswesen
  • was zu conservirung der voͤlcker das ober-commissariat, dann die particular-commissarii zu thun und zu lassen haben?
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 28