Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularleute

Partikularleute

, pl.

Privatpersonen 
  • zu P. auch particularleute es gehabt
    1643 ProtBrandenbGehR. II 211
  • daß an theils orten die buͤrgermeister und rahtmannen in staͤdten, auch ampt und kornschreiber auf ihre privat-guͤter, item die pfarrer, schultzen, kruͤger, muͤller, ja auch gemeine pawren, und andere particular-leuhte, auf den doͤrfern sich unterstehen, eigene pacht-schaͤfer oder kostknechte umb die halbe wolle ... an sich zu ziehen
    1684 CCMarch. V 3 Sp. 190
  • ingleichen wurde auch dieser tag [introduction ihrer koͤnigl. maj. ... in den hohen rath] von vielen particulair-leuthen mit gastereyen gefeyret
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 816
  • soll dem zehntherrn, welchem von solchen verwuͤsteten feldmarken der zehnte zustehet, frey bevorstehen, den zehnten, wenn er den selbst ... nicht fuͤhren wollte, einer von den dorffschaften oder gemeinden, oder auch darinn vorhandenen particular-leuten, welche sothane feldmark mit bebauen, zu verdingen
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 701