Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularmarkung

Partikularmarkung

, f.

Grenzmarkierung, die keine Landesgrenze bezeichnet
  • daß die grentzen des landes, und deren anhaͤngige hoheit, aufs deutlichste gezogen, von andern particular-marckungen, dadurch etwan blosser gerichts-zwang, zoll, trifft, jagt, oder eigenthum bedeutet wird, wohl unterschieden ... werde
    1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 117