Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularpolizeiordnung

Partikularpolizeiordnung

, f.

Polizeiordnung (I) für ein Teilterritorium
  • daß wir uns zwar ... angelegen seyn lassen, vermoͤge dem ohnlaͤngst gemachten niedersaͤchsischen kreißschluß eine particular-polizeyordnung in unserm erblande Hadeln voͤllig zu publiciren
    1655 HadelnPriv. 265