Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularproviantwesen

Partikularproviantwesen

, n.

Verwaltung der Verpflegung des Militärs in einem Teilbereich
  • verbleibt es wegen des ober- und particular-commissariats bey dem, ... daß ... der ober-commissarius das universal, die unter-commissarii aber das particular-proviant-wesen beobachten und verwalten sollen
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 28
unter Ausschluss der Schreibform(en):