Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularrechnung

Partikularrechnung

, f.

Abrechnung über ein Teilgebiet
  • des gewesenen commissarii S. particular-rechnungen 
    1691 Moser,StaatsR. 30 S. 110
  • daß man aller kirchen in jedem oberamt besondere gefaͤlle, theils um die vielen partikular-rechnungen, und dabei vorgekommenen unordnungen ... zu vermeiden, theils damit die kirchen selbst einander aufhelfen koͤnnen, ... in ein korpus zusammen geworfen [habe]
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 192
  • der feld-burgermeister [führt] ... an einigen orten uͤber das commun-bauwesen an geld und materialien eine particular-rechnung 
    1786 AbhFeldsteußler 12
  • es giebt haupt- oder generalrechnungen und special- oder particularrechnungen 
    1805 RepRecht XII 184
  • die bisher an einigen orten gefuͤhrten partikular-rechnungen hoͤren auf, und es treten dafuͤr bloße abrechnungen uͤber schuldigkeit und lieferung [bei der natural-verwaltung] an ihre stelle
    1828 Reyscher,Ges. XVIII 473
unter Ausschluss der Schreibform(en):