Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularreichsanschlag

Partikularreichsanschlag

, m.

auf einen Reichsstand entfallender Anteil an den allgemeinen Reichslasten
  • provisional-moderation um ohngefaͤhr eine terz, (welche ein jeder stand, vermoͤg per majora gemachten schlusses, an seinem particular-reichs-anschlag ... zu geniessen haben soll)
    1669 Moser,StaatsR. 31 S. 70
unter Ausschluss der Schreibform(en):